Zu den wichtigsten Sachversicherungen im privaten Bereich zählt die Hausratversicherung. Sie schützt Ihren gesamten Hausrat, angefangen beim Besteck und Geschirr über die Möbel bis hin zu den elektronischen Geräten in Ihrem Haushalt. Sollte es zu einem Schaden kommen, ersetzt die Hausratversicherung diesen. Deshalb ist es auch so wichtig, dass Sie eine solche Versicherung in jedem Fall abschließen.
Durch die Hausratversicherung erhalten Sie Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Hagel, Sturm, Einbruchdiebstahl und Vandalismus entstehen, ersetzt. Bei Bedarf können Sie in den Vertrag auch zusätzliche Leistungen mit aufnehmen, wie den Fahrraddiebstahl. Hier wird allerdings nur geleistet, wenn der Versicherungsschutz gesondert beantragt wird. Dabei sind Fahrraddiebstähle aus Gemeinschaftskellern oder nicht abgeschlossenen Räumen versichert. Ein Fahrraddiebstahl aus abgeschlossenen Räumen ist dagegen in der Grundabsicherung der Hausratversicherung bereits enthalten.
Ebenfalls ist in der Grundabsicherung lediglich der Blitzschlag abgesichert. Allerdings kommt dieser sehr selten vor, deutlich häufiger sind die Überspannungsschäden. Diese müssen ebenfalls gesondert auf Antrag abgesichert werden, damit Sie auch in diesem Fall Ihren Schaden ersetzt bekommen.
Weiterhin können Sie eine Glasbruchversicherung beantragen. Dabei werden Außen- und Innenverglasung am versicherten Gebäude mit in den Versicherungsschutz einbezogen. Diebstähle, die aus dem eigenen Kfz erfolgen, müssen ebenfalls gesondert beantragt werden. Allerdings wird nur der Hausrat damit abgesichert. Sollte Ihr Haus bzw. die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar sein, weil ein Hausratschaden eingetreten ist, erhalten Sie in der Regel die Kosten für eine alternative Unterkunft, etwa im Hotel, erstattet. Außerdem können Sie die Überwachungskosten für das unbewohnte Objekt in der Regel erstattet bekommen.
Wollen Sie eine Hausratversicherung abschließen, ist es natürlich ebenfalls notwendig, dass Sie wissen, was alles zum versicherbaren Hausrat zählt. Regelmäßig werden Einrichtungsgegenstände, wie Möbel oder Teppiche mit versichert. Aber auch Gebrauchsgegenstände in der Wohnung, wie Elektronik, Besteck, die Spülmaschine oder Kleidung werden mit versichert.
Verbrauchsgegenstände, wie Nahrungsmittel sind ebenfalls abgesichert. Außerdem zählen Wertsachen, wie Geld, Schmuck, Antiquitäten und Co. dazu. Allerdings werden hier regelmäßig nur 20 bis 25 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt. Sollten Sie eine höhere Absicherung wünschen, müssen Sie eine gesonderte Vereinbarung treffen. Das ist insbesondere bei sehr wertvollen Gegenständen, wie etwa Kunstobjekten, sinnvoll. Ebenfalls können Sie durch gesonderte Vereinbarungen mit dem Gebäude fest verbundene Einrichtungsgegenstände, wie etwa die Einbauküche, mit der Hausratversicherung absichern.
Ebenfalls müssen Sie sich beim Abschluss einer Hausratversicherung Gedanken über die richtige Versicherungssumme machen. Hierbei ist es entscheidend, dass Sie die Versicherungssumme weder zu hoch, noch zu niedrig ansetzen. In der Regel errechnen die Versicherer aus der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung eine automatische Versicherungssumme. Diese liegt oftmals bei 650 Euro pro Quadratmeter, kann je nach Versicherer allerdings schwanken. Wenn Sie diese Versicherungssumme auswählen, haben Sie die Garantie, dass die Versicherung auf die Unterversicherung verzichtet. So werden keine Leistungen gekürzt.
Ist Ihr Hausrat erheblich mehr wert, als diese Pauschale, so sollten Sie in jedem Fall den höheren Wert als Versicherungssumme einsetzen. Dadurch vermeiden Sie eine Unterversicherung, die zu teils erheblichen Leistungskürzungen im Schadensfall führen könnte.
Sobald ein Hausratschaden eingetreten ist, sollten Sie umgehend Ihren Versicherer informieren. Meist stellen die Versicherer hierfür eigene Schadensmeldungsformulare zur Verfügung, die Sie schnell und einfach ausfüllen können. Warten Sie mit der Schadensmeldung nicht zu lange, sonst kann Ihr Versicherungsschutz erlöschen.
Beachten Sie außerdem die Vertragslaufzeiten. Meist werden bei der Hausratversicherung Verträge mit fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen. Diese können Sie seit 2008 mit Ablauf des dritten Jahres kündigen. Die regelmäßige Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Zehn-Jahres-Verträge können Sie ebenfalls ab dem dritten Jahr jährlich kündigen.
Ebenso wichtig ist ein umfassender Vergleich verschiedener Versicherer und ihrer Leistungen. Denn nur so werden Sie eine wirklich günstige Hausratversicherung finden. Bedenken Sie beim Vergleich, dass Sondervereinbarungen, etwa zum Fahrraddiebstahl oder zu einer höheren Versicherungssumme auch zu höheren Beiträgen führen können. Ein Vergleich berücksichtigt dabei immer nur Ihre tatsächlichen Angaben.